Allgemeine Geschäftsbedingungen der Broders & Knigge GmbH, Hamburg
1. Anwendungsbereich, Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und der Broders & Knigge GmbH (Auftragnehmer).
1.2 Die Angebote des Auftragsnehmers gegenüber dem Auftragnehmer sind freibleibend. Der Auftragnehmer ist an Angebote vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
1.3 Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, es sei denn, der Auftrag leistet auf der Basis der Bestellung, die dann einschließlich dieser AGB Vertragsgrundlage sind.
1.4 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf die Schriftform kann nicht verzichtet werden.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Installation, Einweisung und Montage, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, es sei denn, gesonderte Zahlungsbedingungen sind durch Aufdruck auf der Rechnung gewährt.
2.3 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhält der Auftragnehmer eine unbefriedigende Auskunft über die Bonität des Auftraggebers, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für laufende Aufträge die weitere Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist der Auftragnehmer zur Vertragskündigung berechtigt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bis zum Zeitpunkt der Vertragskündigung entstandenen Kosten nebst entgangenem internem Deckungsbeitrag zu bezahlen.
2.4 Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers, Datenschutz
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für seine Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Zudem schafft der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Voraussetzungen auf seine Kosten. Der Auftraggeber benennt für die Erteilung verbindlicher Angaben einen zuständigen Ansprechpartner.
3.2 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellte oder entstehende Daten sind vertraulich zu behandeln.
4. Lieferung
4.1 Die Einhaltung des auf der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß 3.1 voraus. In Fällen von höherer Gewalt (insbesondere Streik, Naturereignisse) ist die Lieferzeit für die Dauer des Hindernisses unterbrochen.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Setzt der Auftraggeber bei Verzugsei
ntritt eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachricht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des beim Auftragnehmer entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Zusatzkosten, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Eigentum an gelieferten Waren verbleibt bis zur endgültigen und vollständigen Erbringung der Gegenleistung (in der Regel Zahlung des Preises) im Eigentum des Auftragnehmers oder im Eigentum Dritter, die selbst unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben. Setzt der Auftragnehmer nach erster Fälligkeit der Gegenleistung eine angemessene Frist zu deren Erbringung, so kann der Auftragnehmer schon vor Ablauf der Frist die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren heraus verlangen. Das Heraus verlangen stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn dies neben dem Herausgabe verlangen ausdrücklich erklärt wird.
5.2 Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Annahmeverzug ist. Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausliefert oder die Ware zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers oder des Lieferanten verlässt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen in Ansehung der jeweiligen Teillieferung oder wenn der Auftragnehmer noch andere Leistungen wie etwa die Versendungskosten oder Anfuhr oder die Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers oder in Folge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer über. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die zu versendende Ware durch die Auftragnehmer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vergleichbare Risiken versichert.ohnsitz bei Klageerhebung unbekannt ist, ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.